[2026-05-01] Störungsmeldung: Teile der Telefonleitung werden über eine landwirtschaftlich genutzte öffentliche Straße selbst (zwei mal in einer Kurve) und über Ein/Ausfahrten (zu Feldern und einem landwirtschaftlichen Weg) der Straße geführt. Die Installation ist unvorschriftsmäßig, weil die Durchfahrtshöhe geringer ist als 5,5m, denn in diesem Fall reichen 4,5m Durchfahrtshöhe nicht mehr aus (siehe § 22 Abs. 2 StVO). Durch die zu kleine Durchfahrtshöhe werden nicht nur Leitungen, sondern auch Menschen und Fahrzeuge im landwirtschaftlichen Straßenverkehr gefährdet.
Die Störungsmeldung wurde für das derzeit noch genutzte metallische Kabel gemacht. Das parallel geführte Glasfaserkabel ist auch betroffen.
Übrigens: Die Kabellänge zwischen zwei Masten darf höchstens 35m bei Kreuzungen von Straßen und Wegen mit Kfz-Verkehr betragen. Im konkreten Fall überkreuzt derzeit ein langer Abschnitt beider Kabel die Straße in einer Kurve unnötigerweise zwei mal, wohl weil an der Außenseite der Kurve ein Mast eingespart wurde.
[2021-08-01] Mein Fall ist nicht der einzige Fall:
»Wermelskirchen-Hebbinghausen: Telefon und Internet am seidenen Faden
In Wermelskirchen-Hebbinghausen sorgt die oberirdische Telefonleitung seit Jahren immer wieder für Probleme. Der Grund dafür: Das an der Straße baumelnde Kabel hängt zu tief für die immer größer werdenden Traktoren und Lkw. Die reißen die Leitung bei der Durchfahrt regelmäßig durch. Unter die Erde legen möchte die Telekom das Kabel nicht, sie flickt das mehrmals im Jahr zerstörte Kabel lieber. …«
Christiane Middelmann, betroffene Anwohnerin im Radio Berg Interview.
[2026-05-06] Die Telekom sendet mir (als Antwort auf die Störungsmeldung) eine Antwort mit Textbausteinen aus deren Standardantworten-Datenbank, ohne auf die Störungsmeldung konkret einzugehen.