Durchhänger bei der Telekom

[2026-05-01] Störungsmeldung: Teile der Telefonleitung werden über eine landwirtschaftlich genutzte öffentliche Straße selbst (zwei mal in einer Kurve) und über Ein/Ausfahrten (zu Feldern und einem landwirtschaftlichen Weg) der Straße geführt. Die Installation ist unvorschriftsmäßig, weil die Durchfahrtshöhe geringer ist als 5,5m, denn in diesem Fall reichen 4,5m Durchfahrtshöhe nicht mehr aus (siehe § 22 Abs. 2 StVO). Durch die in der heutigen Zeit zu geringe Durchfahrtshöhe werden nicht nur Leitungen, sondern auch Menschen und Fahrzeuge im landwirtschaftlichen Straßenverkehr gefährdet.

Die Störungsmeldung wurde für das derzeit noch genutzte metallische Kabel gemacht. Das parallel geführte Glasfaserkabel ist auch betroffen.

Übrigens: Die Kabellänge zwischen zwei Masten darf höchstens 35m bei Kreuzungen von Straßen und Wegen mit Kfz-Verkehr betragen. Im konkreten Fall überkreuzt derzeit ein langer Abschnitt beider Kabel die Straße in einer Kurve unnötigerweise zwei mal, wohl weil an der Außenseite der Kurve ein Mast eingespart wurde.


[2021-08-01] Mein Fall ist nicht der einzige Fall:
»Wermelskirchen-Hebbinghausen: Telefon und Internet am seidenen Faden
        In Wermelskirchen-Hebbinghausen sorgt die oberirdische Telefonleitung seit Jahren immer wieder für Probleme. Der Grund dafür: Das an der Straße baumelnde Kabel hängt zu tief für die immer größer werdenden Traktoren und Lkw. Die reißen die Leitung bei der Durchfahrt regelmäßig durch. Unter die Erde legen möchte die Telekom das Kabel nicht, sie flickt das mehrmals im Jahr zerstörte Kabel lieber. …«

Christiane Middelmann, betroffene Anwohnerin im Radio Berg Interview.


[2026-05-06] Die Telekom sendet mir (als Antwort auf die Störungsmeldung) eine Antwort mit Textbausteinen aus deren Standardantworten-Datenbank, ohne auf die Störungsmeldung konkret einzugehen.


[2026-05-07] Anstelle meine Störungsmeldung als Störungsmeldung zu bearbeiten, antwortet der Telekom Kundenservice: „Guten Tag Herr [Vorname], — […] Ich kann Ihre Argumentation nachvollziehen, insbesondere in Bezug auf den landwirtschaftlichen Verkehr und die Höhenanforderungen der Leitungen. Dennoch sind wir in diesem Fall leider nicht in der Lage, zusätzliche Maßnahmen umzusetzen, da der aktuelle Status den geltenden Vorgaben entspricht. — Mit allen bisherigen Schreiben haben wir Ihnen unsere Sicht zu Ihren Einwänden dargestellt und Ihnen alle Fragen beantwortet. Daher werden wir auf erneute Schreiben zu diesem Sachverhalt nicht mehr reagieren. — Freundliche Grüße — i. A. […] — Kundenservice der Telekom.“
        In gleich zwei Antworten an mich wurde in der Anrede mein Vorname mit meinem Nachnamen verwechselt. Zuvor wurden mir falsche Angaben zur maximalen Durchfahrtshöhe gemäß ZTV-TKNetz 50 gemacht. Allzu seriös wird dieser Fall bei der Telekom wohl nicht bearbeitet.

        Die Telekom weiß seit langer Zeit, dass gemäß StVo landwirtschaftliche Fahrzeuge, die unter der Leitung am betroffenen Ort durchfahren, höher als 4m sein können. In der betroffene Straße nimmt die Telekom darauf weiterhin keine Rücksicht. Ich alleine kann die Warnung vor der zu geringen Höhe nicht aussprechen, da ich nicht alle betroffenen Fahrer in geeigneter Weise informieren kann. Zur Aufstellung eines geeigneten Verkehrszeichens an den notwendigen Stellen bin ich nicht berechtigt.
        Die Telekom hält seit langer Zeit eine vermeidbare Behinderungen des Straßenverkehrs aufrecht, u.A. weil ihr eine Behebung eines vermeidbaren Fehlers (zweifache Überkreuzung der Straße, um an einer Kurve einen Mast zu sparen) zu teuer ist. Wäre ordentlich gearbeitet worden, gäbe es dieses Problem nicht.
        Die Telekom ist nun also nachweislich über die Gefährdung des Straßenverkehrs durch eine für den landwirtschaftlichen Straßenverkehr zu tief hängende Leitung an der betroffenen Stelle informiert. Dieser landwirtschaftliche Straßenverkehr findet (unter den die Straße zwei mal unnötigerweise überkreuzende Telefonleitungen) tatsächlich statt.
        Da die Telekom die Gefährdung verursacht hat, ist es auch ihre Aufgabe, die Gemeinde entsprechend zu warnen. Da die Gefährdung ja trotz angeblicher Einhaltung geltender Vorschriften existiert, stellt sich natürlich die Frage, ob alle relevanten Vorschriften und Vereinbarungen (z.B. mit der Gemeinde) berücksichtigt wurden.
        Nun kann die Telekom zur Verantwortung gezogen werden, wenn Schäden dadurch entstehen, dass die Telekom wissentlich weder diese Gefährdung beseitigt noch für eine Warnung der Verkehrsteilnehmer (z.B. Verbotsschild zur Beschränkung der Durchfahrtshöhe) an den Einfahrten zur betroffenen Straße gesorgt hat.


[2026-05-07] Ein Mitarbeiter des Telekom-Kundendienstes schrieb mir heute per Email: „sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen in die Telekom.“ Als ich ihm dann an seine Reply-To Adresse eine Frage stellte, stand er nicht mehr zur Verfügung. Ich wurde (selbstverständlich?) wieder auf das Kontaktformular der Telekom verwiesen. Kafka lässt grüßen.
        Meine von der Telekom abgeblockte Frage an dieses Unternehmen war sinngemäß: An welche postalische Anschrift bei der Telekom kann der betroffene Kunde brieflich eine Stornierung des Glasfaservertrags senden, wenn die Telekom für eine durchrissene Glasfaserleitung keine ausreichend kurzen Warte- und Reparaturzeiten zugesichern kann? Grund für die Frage: Die Glasfaserleitung ist zwar schon oberirdisch verlegt, aber noch ist der Router des Kunden an die parallel dazu verlaufende Zweidrahtleitung angeschlossen. Die oberirdische Glasfaserleitung wird mit Sicherheit wieder so durchrissen werden, wie in der Vergangenheit. Die Reparatur wird dann aber viel mehr Aufwand erfordern, als bei einer durchrissenen Zweidrahtleitung. (Ich wüßte, wie ich die selbst reparieren kann, darf das aber leider nicht.) Wenn die Telekom keine ausreichend kurzen Zeiten für die Schadensbehebung zugesichern will, dann ist es sicherer, zunächst bei der Zweidrahtleitung zu bleiben.